Wenn Ihr Zählerstand nicht von einem Ableser oder durch Sie abgelesen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer „Schätzung“. Diese erfolgt aber auf Basis des Wissens um Ihre Vorjahresverbräuche (wenn vorhanden), des Wissens über typische Verbräuche für Ihren Haushaltstyp und unter Berücksichtigung der jahreszeittypischen Verbrauchsveränderungen.