Der Umwelt zuliebe!
Möchten Sie einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende leisten? Mit Fernwärme schützen Sie das Klima und sparen, ohne Einbuße. Fernwärme ist immer bereit, wenn Sie Warmwasser und Heizwärme brauchen.
Wissenswertes zum Download
- Allgemeiner Tarif Fernwärme Lüdenscheid-Wehberg ab 01.10.2024
- Allgemeiner Tarif Fernwärme Lüdenscheid-Wehberg ab 01.04.2024
- Allgemeiner Tarif Fernwärme Lüdenscheid-Wehberg ab 01.01.2024
- Allgemeine Informationen zur Fernwärme Lüdenscheid-Wehberg nach AVB, FFVAV und CO2KostAufG
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) Fernwärme der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH
FAQs
Bei Fernwärme handelt es sich um einen geschlossenen Kreislauf mit Vor- und Rücklauf. Nach der Abgabe von Wärme mittels Wärmetauscher an den Abnehmer, geht das abgekühlte Wasser wieder in den Kreislauf zurück. Der Kunde benötigt keine eigene Heizungsanlage und keinen Schornstein. Lediglich eine platzsparende Übergabestation ist notwendig.
Wir beliefern Kunden in Lüdenscheid-Wehberg.
Das Fernwärmegebiet Lüdenscheid-Wehberg wird ab dem 01.01.2021 von den Stadtwerken Lüdenscheid GmbH versorgt. Die Netzbetreuung und Wärmeerzeugung erfolgt durch Mark-E Effizienz GmbH.
Das Fernwärmeheizkraftwerk Lüdenscheid-Wehberg ist eine umweltfreundliche Versorgung auf Erdgasbasis mit Kraft-Wärme-Kopplung.
Die Fernwärmeversorgung wird über ein Blockheizkraftwerk mit einer Leistung von 500 Kilowatt (kW) elektrisch und 560 kW thermisch sowie zwei Heizwasserkessel sichergestellt. Das Leitungsnetz hat eine Gesamtlänge von 10,4 Kilometern.
Sofern die alte Anlage eine Zentralheizung war, können die bestehenden Heizkörper auch weiterhin genutzt werden. Das Wasser des Fernwärmenetzes gelangt nicht in die Heizkörper.
Der Wärmetauscher und die Wärmeübergabe selbst benötigt keinen Strom, weil der Wärmetauscher nur jeweils vom Heißwasser der Fernwärmeversorgung und vom erwärmten Wasser der Kundenanlage durchströmt wird, lediglich die Kundenanlage selbst hat einen relevanten Strombedarf.
Der Kunde kann bei Einzug, Auszug oder bei veröffentlichten Preismitteilungen zu den jeweiligen Zeitpunkten (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) die Ablesewerte zur Abrechnung kostenfrei über die Service-Hotline Tel.: 0800.157-1000 oder über das Onlinecenter mitteilen.
Die gesetzliche Grundlage für die Fernwärmeversorgung ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV), die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassen worden ist.
Sie regelt in 37 Paragrafen als Bestandteil des Versorgungsvertrages zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und den Verbrauchern die Versorgungsbedingungen.
Die Regelungen betreffen das gesamte Vertragsverhältnis vom Abschluss, Einrichtung bis Beendigung. Dabei werden u. a. detaillierte Regelungen über den Vertragsabschluss (§ 2), über Haftung (§ 6), über technische Anschlussbedingungen (§ 17), über Abrechnungen (§ 24) bis hin zur Einstellung der Versorgung und fristloser Kündigung (§ 33) getroffen.
https://www.gesetze-im-internet.de/avbfernw_rmev/index.html
Zusätzlich sind je nach Fernwärmenetz die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) vom Fernwärmenetzbetreiber vorgegeben. Dort werden die für ein Fernwärmenetz spezifischen Bedingungen vor Ort geregelt.