In Deutschland hat jeder Haushaltskunde Anspruch darauf, mit Strom und Gas beliefert zu werden. Diesen Service leisten die Grundversorger. In jeder Stadt oder Gemeinde Deutschlands ist der Anbieter Grundversorger, der in dem Verteilnetzgebiet der Stadt oder Gemeinde die meisten Haushaltskunden beliefert.
Um Strom oder Gas von einem Grundversorger zu erhalten, muss man keinen eigenen Vertrag abschließen: Man wird Kunde, sobald man Strom oder Gas verbraucht.
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