In Deutschland gilt folgendes: Ab 16 Jahren mit einem Kleinkraftrad (Roller und Moped bis 45 km/h) einen Führerschein der Klasse M oder einen Leichtkraftführerschein (bis 80 km/h) Klasse A1.
Der Führerschein ab 17 Jahren berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrades auch ohne Begleitung.
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